Noch immer sind Schwangerschaftsabbrüche nicht legalisiert. Sie bleiben nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bzw. sind bei medizinischer oder kriminologischer Indikation gerechtfertigt (§218 des Strafgesetzbuches). Außerdem ist es Gynäkolog:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nach §219a des Strafgesetzbuches verboten, auf ihrer Website oder in anderer Form über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Auch gesamtgesellschaftlich ist „Schwangerschaftsabbruch“ ein Thema, das hitzig … Schwangerschaftsabbrüche weiterlesen
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