Wusstest du, dass Menschen mit Behinderung weniger als dem Mindestlohn bezahlt werden dürfen?

1. Mindestlohn für Menschen mit Behinderung. Es ist ein unglaubliches Zeichen von Diskriminierung, dass der Mindestlohn nicht für alle Menschen mit Behinderung gilt. In Werkstätten können Menschen mit Behinderung unter dem Mindestlohn bezahlt werden. Alle Menschen verdienen eine gerechte Bezahlung. Wir sind für einen Mindestlohn für alle, sofort!


2. Bundesinklusionsgesetz: Viele Menschen mit Behinderung sind in fast allen Bereichen unseres Lebens abgetrennt und ausgeschlossen. Von den Sonderschulen bis zu den Werkstätten leben viele Menschen mit Behinderungen getrennt von der Mehrheitsgesellschaft. Wir wollen diese Trennung überwinden. Etwa müssen Unternehmen aktiv aufgefordert und verpflichtet werden Menschen mit Behinderungen als gleichwertige Mitarbeiter:innen zu inkludieren und zu behandeln.


3. Diskriminierung bekämpfen! Diskriminierung gegen Menschen mit Behinderung gibt es überall, gerade auch in der Politik und Verwaltung. Für Grüne Politik heißt es dagegen vorzugehen. Etwa im Gesundheitssystem müssen mit einem Inklusionsplan Hürden und bürokratische Vorgänge abgebaut werden damit Menschen mit Behinderungen tatsächlich Leistungen, Hilfsmittel oder Pflege erhalten die sie benötigen.

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